§ 3 GrPfREuroV – Reallasten ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die vorstehenden Vorschriften sind auf Reallasten entsprechend anzuwenden. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026