§ 1 GrPfREuroV
Zulassung des Euro und ausländischer Währungen für Grundpfandrechte
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Geldbeträge von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden können auch in der Währung
- 1.
- Euro,
- 2.
- eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- 3.
- der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
- 4.
- der Vereinigten Staaten von Amerika
Suchhilfen: Eurohypothek, Grundschuld in Fremdwährung, Währungsangabe bei Grundpfandrechten, Hypothek in Euro, Ausländische Währung Grundschuld, Grundpfand in US‑Dollar, Schweizer Franken Grundpfand, Euro als Pfandwährung