§ 14 GrEStG

Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

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Die Steuer entsteht,
1.
wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
2.
wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.

Suchhilfen: Steuer bei Auflage, Bedingte Grunderwerbsteuer, Erwerb mit Genehmigung, Steuerentstehung bei Bedingung, Grunderwerbsteuer bei Genehmigung, Steuer bei Bedingungsereignis, Erwerbsvorgang mit Auflage, Steuer bei Genehmigungszwang, dingung