Art 2 GrenzVerkAUTVtrG 2
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Für die Ausfuhr der zur Erhaltung und zum Betrieb (einschließlich Winterdienst) der Straßen erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Geräte und Einrichtungen, die der Sicherheit des Verkehrs dienen, werden Umsatzsteuervergütungen nicht gewährt.
Suchhilfen: Umsatzsteuervergütung verweigern, Steuererstattung Bauverkehr, Keine Steuererstattung Straßenbau, Umsatzsteuerbefreiung Ausschluss, Export von Baustoffen keine Erstattung, satzsteuervergütung, satzsteuerbefreiung, stattung