§ 5 GravMstrV – Fachgespräch
Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist hierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte GravMstrV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 50 V v. 18.1.2022 I 39
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026