Art 6 GrAbfertAUTVtrG 1967
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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Abs. 2 sowie der Briefwechsel und der Notenwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Suchhilfen: Krafttreten von Rechtsnormen, Veröffentlichung von Gesetzen, Eintritt des Vertrags, öffentlichung