Art 3 GrÄndStVtr SL/RP
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Für die im Zusammenhang mit der Änderung der Landesgrenze stehenden Amtshandlungen sowie Eintragungen der Rechtsänderungen in die Grundbücher und sonstigen gerichtlichen Geschäfte werden öffentliche Abgaben und Auslagen nicht erhoben.
Suchhilfen: Grenzänderung gebührenfrei, Eintragung Grundbuch kostenfrei, Amtshandlung ohne Gebühr, Grenzverschiebung kostenfrei, Gebührenfreie Grenzänderung, Öffentliche Abgaben bei Grenzänderung, Kostenlose Grundbucheintragung, Gebührenfreie Rechtsänderung, tragung, gaben