Art 5 GrÄndStVtr BR/ND
Die Länder erklären ihre Bereitschaft, in gegenseitigem Einverständnis den Grenzverlauf in der Wesermündung festzulegen und in einem weiteren Staatsvertrag zu regeln.
Die Länder erklären ihre Bereitschaft, in gegenseitigem Einverständnis den Grenzverlauf in der Wesermündung festzulegen und in einem weiteren Staatsvertrag zu regeln.