(XXXX) GrÄndStVtr BB/MV
Protokollnotiz zum Vertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 9. Mai 1992 Zu Artikel 4
Die vertragschließenden Parteien sind sich einig, daß die Eintrittspflicht in die bestehenden Arbeitsverhältnisse gemäß Artikel 4 zwischen den einzelnen Fachressorts des Landes Brandenburg und den Fachressorts des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt wird.
Eine Übernahme von Bediensteten aus dem Polizeibereich findet grundsätzlich nicht statt.
Suchhilfen: Dienstübergang zwischen Landesbehörden, Beschäftigungsübernahme Fachressort, Grenzvertrag Protokollnotiz, Polizeibeamte Übernahme Verbot