§ 20 GntZollDVDV
Bestehen des mündlichen Teils des Auswahlverfahrens
📖
↗ Links
Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens ist bestanden, wenn in den Simulationsübungen und im strukturierten Interview jeweils die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht worden ist.
Suchhilfen: Simulationstest bestehen, Strukturiertes Interview Punkte, Auswahltest mündlich, Interview Mindestpunktzahl, Simulation Übung bestehen, stehen