§ 59 GntVDDVCSVDV
Zweck der Diplomarbeit
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Durch die Diplomarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie fähig sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.
Suchhilfen: Abschlussarbeit verfassen, Forschungsprojekt durchführen, Nachweis Fachkompetenz, fassen, führen