§ 28 GntDLSVVDV
Laufbahnprüfung
📖
↗ Links
(1) Die Laufbahnprüfung besteht aus den folgenden Prüfungsleistungen:
- 1.
- den Leistungsnachweisen,
- 2.
- den Praktikumsbewertungen,
- 3.
- der Zwischenprüfung und
- 4.
- der Abschlussprüfung.
(2) Prüfungsleistungen können aus mehreren Teilen bestehen.
Suchhilfen: Praktikumsbewertung erhalten, Zwischenprüfung ablegen, Laufbahnprüfung Bestand, Prüfungsleistungen erbringen, halten, legen, bringen