§ 51 GntDBwVVDV

Wiederholung der Verteidigung der Bachelorthesis

📖

(1) Ist die Verteidigung der Bachelorthesis nicht bestanden worden, kann sie einmal wiederholt werden.

(2) Die Wiederholung soll innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses stattfinden.

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