§ 44 GntDBwVVDV
Abgabe der Bachelorthesis
📖
↗ Links
(1) Die Bachelorthesis ist innerhalb der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt abzugeben.
(2) Bei der Abgabe muss die oder der Studierende schriftlich versichern, dass sie oder er
- 1.
- die Bachelorthesis selbständig und ohne fremde Mitwirkung verfasst hat und
- 2.
- nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet hat.
(3) Die Abgabe ist durch das Prüfungsamt zu dokumentieren.
Suchhilfen: Bachelorthesis abgeben, Thesis einreichen, Abgabe Frist Prüfungsamt, Selbstständigkeitserklärung Thesis, Quellenangabe Pflicht, Dokumentation Abgabe, Bachelorarbeit einreichen, geben, reichen