§ 24 GntDBwVVDV
Ziel der Praxismodule
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(1) In den Praxismodulen erwerben die Studierenden berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten, vertiefen die in den Fachmodulen erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse und lernen, die wissenschaftlichen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
(2) Darüber hinaus sollen die Studierenden in den Praxismodulen die Fähigkeiten zur Kommunikation und zur Kooperation, insbesondere zur Teamarbeit, erlangen.
Suchhilfen: Praxismodul Studium, berufliche Kenntnisse erwerben, wissenschaftliche Kenntnisse anwenden, Teamarbeit lernen, Kommunikationsfähigkeit entwickeln, Kooperationsfähigkeit Praxis, Fachmodule vertiefen, werben, wenden, tiefen