§ 23 GntDAIVVDV

Übergangsvorschrift

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Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2014 mit dem Vorbereitungsdienst im Präsenzstudium begonnen haben, ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1214) weiter anzuwenden.

Suchhilfen: Studierende alte Ausbildungsordnung, Präsenzstudium Übergangsbestimmung, Alte Prüfungsordnung behalten, bildungsordnung, gangsbestimmung, halten