Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

GlPrZMichelstadtV 2019 · Ausfertigung: 4. Juli 2019 · 4 Einzelnormen

Die V tritt gem. § 2 dieser V am 1.10.2026 außer Kraft

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