§ 2 GleiStatV
Erhebungsmerkmale für den Gleichstellungsindex
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Jede oberste Bundesbehörde erfasst jährlich die Zahl aller in der obersten Bundesbehörde beschäftigten Frauen und Männer. Die Erhebung erfasst auch die Zahl der Frauen und Männer nach
- 1.
- der Laufbahngruppe des höheren Dienstes,
- 2.
- den einzelnen Ebenen mit Führungspositionen ab Ebene der Referatsleitung einschließlich der politischen Leitungsämter,
- 3.
- Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung, auch für Beschäftigte in Führungspositionen ab Ebene der Referatsleitung,
- 4.
- der Inanspruchnahme einer Beurlaubung oder vollständigen Freistellung auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben nach § 1 Absatz 1 Nummer 5,
- 5.
- beruflichem Aufstieg.
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