§ 120 GKrimDVDV
Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
📖
↗ Links
An der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ hat erfolgreich teilgenommen, wer die mündliche Abschlussprüfung bestanden hat.
Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
An der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ hat erfolgreich teilgenommen, wer die mündliche Abschlussprüfung bestanden hat.