§ 62 GKG

Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels

📖

Ist der Streitwert für die Entscheidung über die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Berechnung der Gebühren maßgebend, soweit die Wertvorschriften dieses Gesetzes nicht von den Wertvorschriften des Verfahrensrechts abweichen. Satz 1 gilt nicht in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen.

Suchhilfen: Streitwert festsetzen, Zuständigkeit Prozessgericht bestimmen, Rechtsmittel Zulässigkeit prüfen, Gebührenberechnung nach Streitwert, Streitwert bei Arbeitssachen Ausnahme, Wertfestsetzung für Gerichtsverfahren, stimmen