§ 9 GiMedAusbV
Prüfungsbereiche
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Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
- 2.
- „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.
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