§ 1 GiMedAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

📖

Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Gestalters für immersive Medien und der Gestalterin für immersive Medien wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Suchhilfen: Gestalter immersive Medien, Ausbildungsberuf Immersive Medien, Berufszulassung, rufszulassung