§ 8 GIGV

Gesetzliche Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber

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Die Beauftragung eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit der Erstellung einer Spezifikation von technischen, semantischen und syntaktischen Standards, Profilen, Leitfäden, Informationsmodellen, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten erfolgt durch Aufnahme des Auftraggebers, der Bezeichnung der durch ihn zu erstellenden Spezifikation und der hierfür maßgeblichen Frist in Anlage 2.

Suchhilfen: Spezifikationsauftrag erteilen, öffentlicher Auftraggeber beauftragen, technische Standards festlegen, Leitfaden erstellen lassen, Referenzarchitektur bestellen, Softwarekomponente spezifizieren, Informationsmodell beauftragen, semantische Standards definieren, teilen, auftragen, stellen