§ 11 GGVSee

Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

📖
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ist, soweit es sich um den militärischen Bereich handelt, zuständige Behörde für Aufgaben nach
1.
Teil 2 des IMDG-Codes in Bezug auf explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff,
2.
Kapitel 3.3 des IMDG-Codes in Bezug auf explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff und
3.
Kapitel 4.1 des IMDG-Codes in Bezug auf explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff.

Suchhilfen: explosive Stoffe Zuständigkeit, Bundesamt Ausrüstung Aufgaben, militärische Gefahrgutverwaltung, IMDG‑Code Anwendung, Explosivstoff Genehmigung Bundeswehr, Gefahrgut Kontrolle Bundesamt, rüstung, gaben, wendung