Zum Inhalt springen
Bundesrecht.app
Gesetze Suche ⚙
Gesetze/ GG /XI. – Übergangs- und Schlußbestimmungen

Art 142a GG

(weggefallen)

📖 Am Stück lesen

← Zurück Art 142 ☰ Weiter → Art 143

Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung – ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Keine Cookies, kein Tracking.

Impressum · Datenschutz