§ 60 GewO
Beschäftigte Personen
📖
↗ Links
Die Beschäftigung einer Person im Reisegewerbe kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
Suchhilfen: Beschäftigungsverbot Reisegewerbe, Zuverlässigkeit Prüfung Arbeitnehmer, Reisegewerbe Personalzulassung, Person im Reisegewerbe untersagen, Gewerberechtliche Zuverlässigkeit, Beschäftigung Reisegewerbe Verbot, sagen, schäftigung