§ 5 GesWZustG
📖
↗ Links
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 3 mit Wirkung vom 14. November 1961 in Kraft; Maßnahmen, die bis zum Tag nach seiner Verkündung auf Grund der bisherigen Zuständigkeitsregelung getroffen worden sind, sind wirksam.
(2)
Suchhilfen: Rückwirkende Geltung, Inkraftsetzung von Gesetzen, Verbindliche Wirksamkeit ab Datum, Maßnahmen vor Inkrafttreten gültig