§ 67 DesignG
Einreichung der internationalen Anmeldung
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Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.
Suchhilfen: Design beim WIPO anmelden, Design über DPMA einreichen, Designschutz international beantragen, Designregistrierung weltweit beantragen, Designanmeldung über deutsches Patentamt, Design international schützen, Designanmeldung einreichen, melden, reichen, antragen