§ 63a DesignG

Unterrichtung der Kommission

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel 80 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 benannten Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte mit.

Suchhilfen: Kommission informieren, Gerichtszuständigkeit mitteilen, EU‑Gericht benennen, Änderung Gerichtszuständigkeit melden, Mitteilung an Europäische Kommission, Gerichtsliste aktualisieren, EU‑Gerichtsliste ändern, teilen, nennen, teilung