§ 9 GenTPflEV

Eingesetzte Gegenstände

Der Erzeuger hat Einrichtungen, Maschinen und Geräte, die zur Aussaat, zur Ernte, zur Aufbereitung oder zur Beförderung von gentechnisch verändertem Saat-, Pflanz- oder Erntegut eingesetzt wurden, sorgfältig zu reinigen, bevor sie für nicht gentechnisch verändertes Saat-, Pflanz- oder Erntegut eingesetzt werden.

Suchhilfen: Maschinen reinigen, Anlage desinfizieren, Gentechnik Reinigungspflicht, Geräte säubern vor Nicht‑GVO‑Einsatz, Aussaatgeräte säubern, Ernteausrüstung reinigen, nteausrüstung