§ 61 GeflPestSchV Risikobewertung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für die Erteilung einer Genehmigung nach den §§ 57 bis 60 gilt § 33 entsprechend.