§ 15 GBankDVDV
Laufbahnprüfung
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(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Bankdienst. Sie besteht aus
- 1.
- den Modulprüfungen,
- 2.
- der Bachelorthesis und
- 3.
- der Verteidigung der Bachelorthesis.
(2) Das Prüfungsamt legt fest, welche Prüfungen zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen.
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