§ 7 GasGVV
Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten
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Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind dem Grundversorger mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Grundversorger in ergänzenden Bedingungen regeln.
Suchhilfen: Gasanschluss ändern melden, neues Gasgerät anmelden, Erweiterung Gasinstallation mitteilen, Zusatzgerät Gasverbrauch melden, Preisänderung Gaslieferung melden, Gasverbrauchsanlage erweitern melden, Änderung Gasanschluss anzeigen, Zusätzliche Gasgeräte melden, weiterung, teilen, zeigen