§ 19 GAPKondG Zeitraum der Kontrollen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Kontrollen im Sinne des § 16 werden in dem Kalenderjahr durchgeführt, in dem die Sammelanträge nach der Unionsregelung gestellt werden.