§ 5 GAPInVeKoSV
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen
↗ Links
- 1.
- einen Schlag im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2,
- 2.
- einen Feldblock als eine von dauerhaften Grenzen umgebene, zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber,
- 3.
- ein Feldstück als eine zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines Betriebsinhabers,
- 4.
- ein Flurstück als eine im Kataster abgegrenzte Fläche.
(2) Zur Kennzeichnung der Referenzparzellen durch die zuständige Behörde ist der in der Anlage bezeichnete Flächenidentifikator zu verwenden.
(3) Für jede Referenzparzelle ist jeweils die förderfähige Höchstfläche für die in § 1 Nummer 4 Buchstabe a bis c bezeichneten Direktzahlungen zu verzeichnen.
(4) Unter Berücksichtigung von Umriss und Zustand einer Referenzparzelle kann von einer Aktualisierung der förderfähigen Höchstfläche abgesehen werden, sofern die Differenz zwischen der verzeichneten förderfähigen Höchstfläche und der neu ermittelten förderfähigen Höchstfläche weniger als zwei Prozent der förderfähigen Höchstfläche beträgt.
(5) Sofern eine landwirtschaftliche Parzelle erstmalig in das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen aufgenommen werden soll und erstmalig beantragt wird oder nach drei Jahren Unterbrechung erneut beantragt wird, hat der betreffende Betriebsinhaber seine Verfügungsberechtigung nachzuweisen, insbesondere durch Nachweise über Eigentum, Tausch oder Pacht. Ausgenommen hiervon sind landwirtschaftliche Parzellen, die lediglich im Rahmen von Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz neu zugeteilt wurden.
(6) Für die Berechnung des in § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b der GAP-Direktzahlungen-Verordnung genannten Wertes von 25 Prozent ist für einen Baum eine Fläche von 10 Quadratmetern zugrunde zu legen.
Suchhilfen: Parzelle identifizieren, Landwirtschaftliche Flächen kennzeichnen, Referenzparzelle bestimmen, Förderfähige Fläche erfassen, GAP‑System nutzen, Ackerland Polygone anlegen, Feldblock abgrenzen, Direktzahlungsfläche nachweisen, stimmen, fassen, legen, grenzen, weisen