§ 15 GAPInVeKoSG

Antragsablehnung bei Verhinderung der Kontrolle

📖

Ein Antrag auf die jeweilige Direktzahlung wird abgelehnt, wenn der Betriebsinhaber, die vertretungsberechtigten Personen oder Organe, die Arbeitnehmer oder sonstige im Betrieb mitarbeitende Personen die Durchführung einer Kontrolle vor Ort verhindern. Dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände.

Suchhilfen: Direktzahlung ablehnen, Kontrolle verhindern, Betriebsinhaber verweigert Kontrolle, Antrag ablehnen bei Verhinderung, Betriebsprüfung verweigern, Verhinderung von Betriebsprüfung, lehnen, hinderung, triebsprüfung