§ 38 GADVDV

Bearbeitungszeit, Freistellung

📖

(1) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas.

(2) Während der Bearbeitungszeit sind die Studierenden von der Anwesenheitspflicht und von anderen Studienaufgaben freigestellt.

Suchhilfen: Diplomarbeit Bearbeitungszeit, Freistellung von Vorlesungen, Thema erhalten Frist, Studienaufgaben freistellen, Anwesenheitspflicht Aussetzung, Abgabefrist Diplomarbeit, stellung, lesungen, halten, stellen, setzung