§ 38 GADVDV
Bearbeitungszeit, Freistellung
📖
↗ Links
(1) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas.
(2) Während der Bearbeitungszeit sind die Studierenden von der Anwesenheitspflicht und von anderen Studienaufgaben freigestellt.
Suchhilfen: Diplomarbeit Bearbeitungszeit, Freistellung von Vorlesungen, Thema erhalten Frist, Studienaufgaben freistellen, Anwesenheitspflicht Aussetzung, Abgabefrist Diplomarbeit, stellung, lesungen, halten, stellen, setzung