§ 22 GADVDV
Prüfungsamt
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Das Prüfungsamt ist beim Auswärtigen Amt eingerichtet. Es hat die förmliche Zeichnungsbefugnis in Prüfungsangelegenheiten inne. Grundlage seiner Arbeit sind Beschlüsse des Prüfungsausschusses.
Suchhilfen: Auswärtiges Amt Prüfungsstelle, Zeichnungsrecht im Amt