§ 22 GADVDV

Prüfungsamt

📖

Das Prüfungsamt ist beim Auswärtigen Amt eingerichtet. Es hat die förmliche Zeichnungsbefugnis in Prüfungsangelegenheiten inne. Grundlage seiner Arbeit sind Beschlüsse des Prüfungsausschusses.

Suchhilfen: Auswärtiges Amt Prüfungsstelle, Zeichnungsrecht im Amt