§ 5 2. FZVAusnV
Ungültigkeit
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Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den in der Applikation dargestellten Digitalen Fahrzeugschein unverzüglich als ungültig zu markieren, sobald im Zentralen Fahrzeugregister Erkenntnisse vorliegen, die auf die Ungültigkeit der Zulassungsbescheinigung Teil I schließen lassen. Ist der in der Applikation dargestellte Digitale Fahrzeugschein als ungültig markiert, können die Angaben im Digitalen Fahrzeugschein nicht mehr eingesehen werden.
Suchhilfen: digitaler Fahrzeugschein ungültig, Zulassungsbescheinigung Teil I ungültig, Fahrzeugdaten sperren, Fahrzeugausweis ungültig markieren, Digitale Fahrzeugregistrierung löschen, Fahrzeugdokumente nicht mehr einsehbar, lassungsbescheinigung