§ 23 FuttMV 1981 Zulassungs- und Registrierungs-Kennnummer ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die zuständige Behörde erteilt dem Betrieb 1.mit der Zulassung nach § 18 eine Zulassungs-Kennnummer und2.mit der Registrierung nach § 21 eine Registrierungs-Kennnummer.