§ 2 FSV

Stillegung bei Bezug einer Produktionsaufgaberente

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Ein Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit kann eine Fläche nur
1.
nach § 1 Abs. 1 oder
2.
durch erstmalige Aufforstung für den gesamten in § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit genannten Zeitraum
stillegen.

Suchhilfen: Fläche stillegen, Produktionsaufgaberente beantragen, Aufforstungspflicht, Förderung Einstellung Landwirtschaft, Rente wegen Produktionsaufgabe, Stillegung nach Aufforstung, Erhalt Produktionsaufgaberente, Landwirtschaftliche Fläche stilllegen, antragen, stellung, forstung