§ 32 FSPersAV
Ausbildungsinhalt
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Die Ausbildung für sonstiges erlaubnispflichtiges Personal umfasst die grundlegende Ausbildung nach § 33 zum Erwerb einer Erlaubnis und die betriebliche Ausbildung nach § 37 zum Erwerb von Berechtigungen.
Suchhilfen: Ausbildung Erlaubnis, Betriebliche Schulung, Erlaubnispflichtiges Personal schulen, Erlaubnisinhalt, Ausbildungsinhalt, Grundausbildung Erlaubnis, Berechtigungsqualifikation, bildung