§ 3 FriseurAusbV 2008

Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in
1.
Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt A und C,
2.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit der Auswahlliste gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt B.