§ 12 FreizügG/EU
Staatsangehörige der EWR-Staaten
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Die nach diesem Gesetz für Unionsbürger, Familienangehörige von Unionsbürgern und nahestehende Personen von Unionsbürgern geltenden Regelungen finden jeweils auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten, die nicht Unionsbürger sind, und für ihre Familienangehörigen und ihre nahestehenden Personen Anwendung.
Suchhilfen: Freizügigkeit EWR, Aufenthalt EWR-Staaten, Arbeitserlaubnis EWR, Familiennachzug EWR, Nahestehende Personen EWR, Recht auf Niederlassung EWR, Grenzübertritt EWR