§ 13 FotoAusbV
Prüfungsbereiche
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Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Aufnahmen erstellen und optimieren“,
- 2.
- „Personenaufnahmen und Sachaufnahmen erstellen“,
- 3.
- „Wahlqualifikation“,
- 4.
- „Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ sowie
- 5.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Suchhilfen: Personenaufnahmen machen, Sachaufnahmen anfertigen, Fotografische Prozesse analysieren, Wahlqualifikation prüfen, fertigen, alysieren