§ 1 FotoAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
📖
↗ Links
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Fotografen und der Fotografin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 38 Fotograf der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Suchhilfen: Fotografenausbildung anerkennen, Berufsanerkennung Fotograf, Ausbildungsberuf Fotograf, Handwerksordnung Fotograf, Gewerbeausbildung Fotografie, Fotografenausbildung Handwerk, Berufsbezeichnung Fotograf anerkannt, Ausbildung zum Fotografen staatlich, erkennen, rufsanerkennung, rufsbezeichnung, bildung