§ 14 ForumRG

Freier Eintritt; Gebühren

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(1) Der Eintritt in das Forum Recht ist frei.

(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

(3) Das Nähere regelt die Satzung.

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