§ 10 ForumRG

Ehrenamtliche Tätigkeit

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Die Mitglieder des Kuratoriums und des Stiftungsbeirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.

Suchhilfen: Stiftungsbeirat Ehrenamt, Kuratorium Ehrenamt, Kostenübernahme für Ehrenamt, Freiwilligenaufwand