§ 29 StFG
Sofortige Vollziehbarkeit
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Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.
Suchhilfen: Entscheidung sofort wirksam, Widerspruch nicht möglich, Klage ohne Aufschiebung, Maßnahme sofort vollziehbar, Anfechtungsklage keine Wirkung, Vollzug sofort, Rechtsmittel ausgeschlossen, scheidung, schiebung, geschlossen