§ 29 StFG

Sofortige Vollziehbarkeit

📖

Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.

Suchhilfen: Entscheidung sofort wirksam, Widerspruch nicht möglich, Klage ohne Aufschiebung, Maßnahme sofort vollziehbar, Anfechtungsklage keine Wirkung, Vollzug sofort, Rechtsmittel ausgeschlossen, scheidung, schiebung, geschlossen