§ 2 FluLärmHohnV

Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.

Suchhilfen: Flughafen Lärmschutzgebiet, Flugplatz Lärmzone festlegen, Lärmschutzgebiet abgrenzen, Lärmzone festlegen, grenzen